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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98   

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https://dejure.org/2001,12461
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98 (https://dejure.org/2001,12461)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98 (https://dejure.org/2001,12461)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2001 - L 3 RJ 233/98 (https://dejure.org/2001,12461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Waisenrente aus der Versicherung der verstorbenen rentenversicherten Großmutter

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    RV-Waisenrentenanspruch für einen Enkel - Haushaltsaufnahme bei Großmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 28/91

    Sozialversicherung - Waisenrente - Aufnehmen in den Haushalt - Enkel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98
    Gestützt auf die Urteile des BSG vom 15.03.1988 - 4/11 a RA 14/87 und 22.04.1992 - 5 RJ 28/91 - hat es ausgeführt, für die Haushaltsaufnahme seien drei wesentliche Merkmale zu fordern: "Begründung einer Familie", "Zuwendung von Fürsorge" und "Gewährung eines nicht unerheblichen materiellen Unterhaltes".

    Daher ist es nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausgeschlossen, einen Rentenanspruch deshalb zu verneinen, weil die Krankheit, die zum Tode und damit zum völligen Ausfall der Leistungsfähigkeit geführt hat, bereits vorher die Erbringung von Betreuungsleistungen unmöglich machte (vgl. auch entsprechende Überlegungen bei BSG, Urteil vom 22.04.1992 - B 5 RJ 28/91 -).

  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 14/87

    Waisenrente; Großeltern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98
    Gestützt auf die Urteile des BSG vom 15.03.1988 - 4/11 a RA 14/87 und 22.04.1992 - 5 RJ 28/91 - hat es ausgeführt, für die Haushaltsaufnahme seien drei wesentliche Merkmale zu fordern: "Begründung einer Familie", "Zuwendung von Fürsorge" und "Gewährung eines nicht unerheblichen materiellen Unterhaltes".

    Unter Haushaltsaufnahme ist die Begründung einer Familiengemeinschaft zu verstehen, die eine Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) Art darstellt (ständige Rechtsprechung, BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14; BSG, Urteil vom 15.03.1988 -B 4/11a RA 14/87-; BSG, Urteil vom 08.07.1998 -B 13 RJ 97/97 R-).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98
    0bwohl in personeller Hinsicht das Waisenrentenrecht mit der Einbeziehung von Stiefkindern, Pflegekindern, Enkeln und Geschwistern erheblich den Kreis derjenigen, die nach bürgerlichem Unterhaltsrecht (§§ 1601 ff BGB) als Kinder gegenüber einer Person kraft Gesetzes unterhaltsberechtigt sind, überschreitet (hierzu Köbl, Handbuch des Sozialversicherungsrechts-Rentenversicherung- Rdnr. 111 zu § 28), bleibt die Unterhaltsersatzfunktion der Waisenrenten (hierzu BVerfGE 17, 1, 11; 28, 324, 351) auch die spezifische Funktion einer Waisenrente für Enkel des Versicherten.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98
    0bwohl in personeller Hinsicht das Waisenrentenrecht mit der Einbeziehung von Stiefkindern, Pflegekindern, Enkeln und Geschwistern erheblich den Kreis derjenigen, die nach bürgerlichem Unterhaltsrecht (§§ 1601 ff BGB) als Kinder gegenüber einer Person kraft Gesetzes unterhaltsberechtigt sind, überschreitet (hierzu Köbl, Handbuch des Sozialversicherungsrechts-Rentenversicherung- Rdnr. 111 zu § 28), bleibt die Unterhaltsersatzfunktion der Waisenrenten (hierzu BVerfGE 17, 1, 11; 28, 324, 351) auch die spezifische Funktion einer Waisenrente für Enkel des Versicherten.
  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 97/97 R

    Waisenrentenanspruch bei Aufnahme eines Stiefkindes in gemeinsamen Haushalt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98
    Unter Haushaltsaufnahme ist die Begründung einer Familiengemeinschaft zu verstehen, die eine Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) Art darstellt (ständige Rechtsprechung, BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14; BSG, Urteil vom 15.03.1988 -B 4/11a RA 14/87-; BSG, Urteil vom 08.07.1998 -B 13 RJ 97/97 R-).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 RA 15/79

    Stiefkind - Familiengemeinschaft - Kinderzuschuß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98
    Unter Haushaltsaufnahme ist die Begründung einer Familiengemeinschaft zu verstehen, die eine Schnittstelle von Merkmalen örtlicher (Familienwohnung), materieller (Unterhalt) und immaterieller (Zuwendung von Fürsorge, Begründung eines familienähnlichen Bandes) Art darstellt (ständige Rechtsprechung, BSG SozR 2200 § 1262 Nr. 14; BSG, Urteil vom 15.03.1988 -B 4/11a RA 14/87-; BSG, Urteil vom 08.07.1998 -B 13 RJ 97/97 R-).
  • LSG Bayern, 19.02.2009 - L 18 R 585/03

    Halbwaisenrente - Haushaltsaufnahme - überwiegender Unterhalt - Großmutter

    Es werde auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 04.08.1985 (Az: 2 RU 67/84) und des LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.06.2001 (Az: L 3 RJ 233/98) verwiesen.

    Ein zu einem Rentenanspruch führender wesentlicher Betreuungsunterhalt durch die Großeltern oder einen Großelternteil wird nämlich nur dann geleistet, wenn dieser durch die Eltern nicht vollständig erbracht werden kann (s. hierzu LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.06.2001, Az: L 3 RJ 233/98).

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